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rauchmelder.jpgRauchmelder retten Leben

Derzeit haben 13 von 16 Länderparlamenten die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für "Neubauten und umfangreiche Umbauten" gesetzlich festgelegt.

In 10 dieser 11 Bundesländer müssen auch vorhandene Wohnungen bis zum Ablauf einer Übergangsfrist ausgestattet sein.
Nordrhein-Westfalen hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung angekündigt.

Einheitlich festgelegt in allen bisher angepassten Bauordnungen ist, dass :

  • Schlafräume
  • Kinderzimmer
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
  • jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben müssen.

    Wir bieten Ihnen:

  • eine kostenlose Beratung
  • eine fachmännische Montage
  • Jährliche Wartung der Melder
  • geschultes zertifiziertes Personal
  • Kontaktieren Sie uns, und Sie werden in Zukunft auf der sicheren Seite sein.

     

     


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    Stephan Keck
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